Scherz-Hinweis
Scherzartikel. Dieses Dokument ist ein humorvolles Geschenk. Es hat keine religiöse, kirchliche, rechtliche, steuerliche oder finanzielle Wirkung, begründet keine Rechte und keine Pflichten und vergibt nichts. Es steht in keiner Verbindung zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft, einem Orden oder einer Behörde und gibt nicht vor, eine solche zu vertreten. Der Ablasshandel ist ein historisches Thema; dieses Produkt spielt damit augenzwinkernd, ohne den Glauben anderer Menschen herabzusetzen.
Warum wir das so deutlich schreiben
Unsere Dokumente sehen absichtlich alt und feierlich aus: Pergament-Optik, Zierrahmen, Ornamente, ein Siegel, eine Ausstellungsnummer und ein Prüfcode. Genau darin liegt der Witz — und genau deshalb schreiben wir den Hinweis auf jedes Dokument, in jede E-Mail und auf jede Seite, auf der es etwas zu kaufen gibt. Wer ein solches Blatt in die Hand bekommt, soll auf den ersten Blick erkennen: Das ist ein Geschenk, keine Urkunde mit Folgen.
Der Ton, den wir treffen wollen
Wir zielen auf Selbstironie im Alltag: die Aufschieberitis, die Mitternachtspizza, die Kaffeekasse mit Gedächtnislücke, die Socken neben dem Wäschekorb. Gelacht wird über die eigenen kleinen Schwächen, nicht über Menschen und nicht über ihre Überzeugungen. Der historische Ablasshandel ist für uns Kulisse und Anlass zum Schmunzeln, kein Angriffsziel und kein Kommentar zum Glauben anderer.
Regeln, an die wir uns halten
- Keine Symbole, Wappen oder Siegel realer Religionsgemeinschaften, Orden, Behörden oder Institutionen; unsere Siegel sind frei erfunden und arbeiten mit Motiven wie Federkiel, Waage oder Sanduhr.
- Keine Nachbildung realer historischer Urkundenlayouts und keine echten Formeln; unsere lateinisch klingenden Sprüche sind frei erfunden und ohne Bedeutung.
- Keine Amtsbezeichnungen realer Stellen und keine echten Namen: Unterzeichnet wird mit „Der Großkämmerer der Nachsicht“ und dem Zusatz „(frei erfundenes Amt)“, ohne Unterschrift einer Person.
- Jede Urkunde trägt oben die Kopfzeile „SCHERZ-URKUNDE · OHNE WIRKUNG“ und unten diesen Hinweis in voller Länge.
- Die Kernformel bleibt immer eingebettet: „Hiermit wird {Name} im Rahmen dieses Scherzes und ohne jede Wirkung Nachsicht gewährt für:“ — und ein Gültigkeitszeitraum lautet stets „Gültig — im Rahmen dieses Scherzes — vom {von} bis {bis}.“
- Wörter wie „Ablass“ oder „vergeben“ verwenden wir nie ohne diese Rahmung.
Regeln für deine Eingaben
Was du einträgst, drucken wir — deshalb gelten Grenzen. Nicht erlaubt sind Inhalte mit rechtswidrigem, beleidigendem, diskriminierendem, sexuellem, gewaltverherrlichendem oder religiös herabsetzendem Bezug, ebenso keine Links, Adressen und Telefonnummern und keine Rechte Dritter verletzenden Angaben. Ein automatischer Vorfilter weist offensichtliche Fälle direkt im Formular ab; er ist bewusst großzügig und ersetzt keine Prüfung. Wir dürfen Bestellungen mit solchen Inhalten ablehnen, ausgestellte Urkunden sperren und den Kaufpreis erstatten. Die verbindliche Fassung dieser Zusage steht in den AGB.
Bitte trage außerdem nur den Namen einer Person ein, die vom Geschenk weiß oder die du selbst bist. Eine E-Mail an eine andere Person versenden wir nur, wenn du bestätigst, dass sie damit einverstanden ist.
Missbrauch melden — und was dann passiert
Steht dein Name auf einem Ablassbrief, den du nicht wolltest, oder ist dir ein Inhalt aufgefallen, der gegen die Regeln verstößt, melde es uns. Der Ablauf ist verbindlich und läuft in drei Schritten:
- Meldung. Schreib uns über das Kontaktformular mit dem Anliegen „Missbrauch melden“ und nenne die Zertifikatsnummer oder den Prüfcode. Beides steht auf dem Dokument; die Nummer beginnt mit „AB-“.
- Sperre binnen 48 Stunden. Wir prüfen die Meldung und sperren die betroffene Urkunde innerhalb von 48 Stunden. Ab diesem Moment funktionieren Download und Scherz-Prüfung nicht mehr, und alle bereits verschickten Links verlieren ihre Gültigkeit.
- Löschung. Anschließend löschen wir die betroffenen personenbezogenen Daten und die erzeugte Datei. Was wir aus steuerlichen Gründen behalten müssen, steht in der Datenschutzerklärung.
Hast du eine Geschenk-E-Mail erhalten und möchtest nur deine E-Mail-Adresse loswerden, brauchst du keine Meldung: In der E-Mail findest du einen Löschlink, der mit einem Klick auf der Bestätigungsseite die Adresse entfernt und die Links deaktiviert.
Was dieses Dokument nicht kann
Es entlastet nicht, es erlaubt nichts, es entschuldigt nichts und es ersetzt kein Gespräch. Es ist kein Nachweis gegenüber Arbeitgebern, Ämtern, Versicherungen oder Gerichten und begründet keinerlei Anspruch. Die Seite „Scherz-Prüfung“ zeigt lediglich, ob eine Urkunde aus unserem Shop stammt — sie ist ein Spaß-Feature und keine amtliche Bestätigung. Wenn du dir unsicher bist, welche Angaben sinnvoll sind, hilft ein Blick in die häufigen Fragen. Deine Links zu bereits gekauften Dokumenten findest du jederzeit über Ablassbrief wiederfinden; Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.